§ 14 HBPolVDAufstV - Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in

1.
den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,
2.
die Anfertigung einer Seminararbeit,
3.
die praktische Ausbildung und
4.
den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).