Das Leistungsbild Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen - a)
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials - b)
Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte - c)
Ortsbesichtigungen - d)
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig - e)
Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge - f)
Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung - g)
Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs - h)
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung - i)
Berücksichtigen von Fachplanungen - j)
Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung - k)
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind - l)
Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden - m)
Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
- 2.
Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung - a)
Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs - b)
Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung - c)
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind - d)
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden - e)
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen - f)
Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
- 3.
Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung - a)
Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde - b)
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen - c)
Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.
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