Das Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs - a)
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen - b)
Ortsbesichtigungen - c)
Abgrenzen des Planungsgebiets - d)
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen - e)
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen - f)
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen - a)
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten - b)
Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - c)
Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung - d)
Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft - e)
Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten - f)
Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
- 3.
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - a)
Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge - b)
Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege - c)
Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne - d)
Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen - e)
Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände - f)
Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde - g)
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
- 4.
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
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