Das Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs - a)
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen - b)
Ortsbesichtigungen - c)
Abgrenzen des Planungsgebiets - d)
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen - e)
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen - f)
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen - a)
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten - b)
Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge - c)
Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte
- 3.
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - a)
Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte - b)
Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen - c)
Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen - d)
Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung - e)
Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde - f)
Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - aa)
Ermitteln und Bewerten der durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf - bb)
Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten - cc)
Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen - dd)
Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen - ee)
Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - ff)
Integrieren ergänzender, zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen
- 4.
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen des Grünordnungsplans oder Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Anwälte zum HOAI 2013
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
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Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
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