Dem Hauptzollamt Osnabrück werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Hannover für den Landkreis Diepholz und des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cloppenburg und Emsland, - 2.
die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Oldenburg, mit Ausnahme der Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade, - 3.
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover für die Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser sowie - 4.
den Aufgabenbereich Vollstreckung der Hauptzollämter Bremen und Oldenburg.