Dem Hauptzollamt Potsdam werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, - a)
der Hauptzollämter Berlin und Frankfurt (Oder), - b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Potsdam als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,
- 2.
der Bundesfinanzverwaltung obliegende Angelegenheiten auf dem Gebiet der Milchquotenregelung der Europäischen Union der Hauptzollämter Berlin und Frankfurt (Oder), - 3.
die Außenprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Berlin und Frankfurt (Oder), - 4.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), mit Ausnahme des Verwertungsverfahrens, - 5.
die Vollstreckung in bewegliche Sachen gegen im Ausland ansässige Schuldner im Inland nach dem Grenzausschreibungsverfahren aller Hauptzollämter bundesweit sowie - 6.
die Vollstreckung erstmalig übermittelter inländischer öffentlich-rechtlicher Forderungen gegen Schuldner ohne inländische Adresse aller Hauptzollämter bundesweit; hiervon ausgenommen sind die von den Zollzahlstellen übermittelten rückständigen Forderungen und die durch das Bundeszentralamt für Steuern im Zusammenhang mit - a)
inländischer Versicherungsteuer, - b)
inländischer Feuerschutzsteuer, - c)
zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer und - d)
der Durchführung von Steuerabzugsverfahren nach § 50a des Einkommensteuergesetzes