Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
- 1.
Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur - a)
Krankenhäuser, - b)
Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm, - c)
Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, - d)
Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels, - e)
Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, - f)
Luftreinhaltung.
- 2.
Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur - a)
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird, - b)
Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, - c)
Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, - d)
Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.