(1) Im Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Speisen, Gerichte und Menüs unter Berücksichtigung von Saisonzeiten zusammenzustellen, - 2.
gast- und unternehmensorientiert im Team zu agieren, - 3.
Speisekarten nach rechtlichen Vorgaben zu kennzeichnen, - 4.
Gäste unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen, Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren und zu beraten, - 5.
den Wareneinsatz zu bestimmen sowie für Speisen, Gerichte und Dienstleistungen die Verkaufspreise, Kosten und Erträge zu ermitteln, - 6.
Lebensmittel ihren Verwendungsmöglichkeiten zuzuordnen und zuzubereiten, - 7.
Garverfahren für die Zubereitung von Fleisch, Fisch und pflanzlichen Lebensmitteln zu unterscheiden, auszuwählen und zu beschreiben, - 8.
Rezepturen umzurechnen, - 9.
Mitarbeitende anzuleiten und zu führen und für sie Hygieneschulungen vorzubereiten, - 10.
Berechnungen zum Verbrauch von Wasser und Energie durchzuführen und - 11.
Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.