(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, - 2.
Annahme und Einlagerung von Waren, - 3.
Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln, - 4.
Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche, - 5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst, - 6.
Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten, - 7.
Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen, - 8.
Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen, - 9.
Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch, - 10.
Verarbeitung und Zubereitung von Fisch, - 11.
Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen, - 12.
Herstellung von Süßspeisen und Desserts, - 13.
Planung und Umsetzung des nachhaltigen Einsatzes von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen, - 14.
Anwendung der speziellen Hygienevorschriften in der Küche, - 15.
Zusammenstellung und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten, - 16.
Sicherstellung von Warenflüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen, - 17.
küchentechnische Verwaltungsprozesse, - 18.
Beratung von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und - 19.
Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, - 4.
digitalisierte Arbeitswelt und - 5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.