Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge, - 6.
Vorbereiten und Durchführen der Beförderung, - 7.
Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, - 8.
Rechtsvorschriften im Straßenverkehr, - 9.
Kundenorientiertes Verhalten, - 10.
Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen, - 11.
Betriebliche Planung und Logistik, - 12.
Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung, - 13.
Qualitätssichernde Maßnahmen.
Anwälte zum KraftfAusbV 2001
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz
Rechtsanwalt Gunter Zimmer
NW11 7BU London