§ 5 KrWaffKontrGDV 2 - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung von Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebietes muß folgende Angaben enthalten:
- 1.
Name und Anschrift des Antragstellers - 2.
Bezeichnung der Kriegswaffen - 3.
Nummer der Kriegswaffenliste - 4.
Stückzahl oder Gewicht - 5.
Endverbleib der Kriegswaffen oder Name und Anschrift des Empfängers - 6.
Beförderungsmittel - 7.
Versand- und Zielort - 8.
Fahrt- oder Flugstrecke - 9.
Zeitraum der Beförderung.
(2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.