§ 16 LAP-gDFm/EloAufklBundV - Praxisbezogene Lehrveranstaltung III

In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung III werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen insbesondere in den Lehrgebieten

1.
Staats- und Europarecht,
2.
Verwaltungsrecht und
3.
Zivilrecht,
soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht.