(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
- 1.
Staatsrecht, - 2.
Verwaltungsrecht, - 3.
Betriebswirtschaftslehre, - 4.
Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht, - 5.
Besoldungsrecht, - 6.
Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht, - 7.
Haushalts- und Kassenwesen, - 8.
Reise- und Umzugskostenrecht, - 9.
Wehrersatzwesen, - 10.
Verpflegung, - 11.
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen, - 12.
Organisation.
(3) Die Lehrgebiete
- 1.
Bürgerliches Recht, - 2.
Beschaffungswesen und - 3.
Einsatzaufgaben
(4) In den Lehrgebieten
- 1.
Volkswirtschaftlehre, - 2.
Versorgungsrecht, - 3.
Psychologie und - 4.
Soziologie