§ 1 LederGerbAusbV - Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf der Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik wird staatlich anerkannt nach

1.
§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
2.
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 2 Nummer 40 Gerber der Handwerksordnung.