(1) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“ wählt die zu prüfende Person einen der Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei oder Konditorei.
(2) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“ werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben, - 2.
Vertriebskonzepte entwickeln, - 3.
Warenströme und Retourenmanagement organisieren, - 4.
Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen, - 5.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen, - 6.
Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren, - 7.
Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren, - 8.
Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten sowie - 9.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen.