§ 5 LogSystFachwBAProFV - Prüfungsbereich „Logistische Lösungen entwickeln und planen“

Im Prüfungsbereich „Logistische Lösungen entwickeln und planen“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, logistische Konzepte im Kontext von Prozessketten entscheidungsreif zu entwickeln, deren Umsetzungsbedingungen und Konsequenzen zu ermitteln und ihre Einführung vorzubereiten. Dies umfasst die Fähigkeit, die Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Verantwortlichkeiten mit den Prozesspartnern zu organisieren. Dabei soll auch gezeigt werden, wie ein Projekt team- und kundenorientiert geleitet werden kann. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.
Entwickeln und Bewerten alternativer logistischer Konzepte,
2.
Planen logistischer Lösungen und deren Umsetzung, dabei Information, Dokumentation, Kooperation und Kommunikation im logistischen Netzwerk gestalten,
3.
Mitwirken an der Vergabe von Dienstleistungen zur Umsetzung von Logistiklösungen.