Die Ausbildungserlaubnis wird
- 1.
für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt, - 2.
für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt, - 3.
für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.