Anlage 13A LuftPersVDV 2 - Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
Der Bewerber zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die theoretische Ausbildung muss mindestens 30 Unterrichtsstunden in den nachfolgenden Sachgebieten umfassen:
Gesetzliche Grundlagen
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fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung - -
historische Entwicklung Düngung und Pflanzenschutz - -
Außenlandungen und –starts mit Luftfahrzeugen - -
Unterschreitung von Sicherheitsmindesthöhen, Arbeitsflüge - -
Abwerfen und Ablassen von Gegenständen oder anderen Stoffen - -
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Chemikalien - –
Befähigungsnachweis Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz - –
produktabhängige Vorschriften - –
Besonderheiten im Einzugsgebiet
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Schadursachen, unbelebte und belebte Schadverursacher, Bakterien, Viren, Pilze - -
höhere Pflanzen und tierische Schädlinge - -
Mittelaufbau der Fungizide, Insektizide, Rodentizide, Nemazide, Mulluskizide - -
mineralische Düngemittel, Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium - -
Spurenelemente - -
biologische Maßnahmen
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Anwendungstechnologien - -
physikalische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen - -
Applikationsverfahren: Streuen, Stäuben, Sprühen, Spritzen, Abwurf - -
Gewässerschutz, Oelhavariebekämpfung - -
Brandbekämpfung - -
Spezialaufgaben (z. B. gezieltes Abwerfen von Hilfsgütern etc.) - -
Transport und Lagerung der Chemikalien - -
Beladung des Luftfahrzeuges - -
bauliche Voraussetzungen (Beladeplätze, Umweltschutz) - -
Maßnahmen für den Havariefall - -
Funktion, Aufbau und Wirkungsweise der Applikationstechnik; Bedienung und Kontrolle; Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen - -
Hygiene im und nach dem Arbeitsprozess, Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Aufwandmengen je ha, Durchfluglänge und Schlaggröße, Arbeitsbreite - -
Einfluss meteorologischer Faktoren auf die Flugdurchführung - -
Durchführung von Arbeitsflügen, Flugtaktik - -
Beachtung von Belangen des Umweltschutzes - -
Fliegen in Bodennähe, Windeinfluss und Turbulenzen, Steig- und Sinkflug, Arbeitsflugkurve - -
gebräuchliches Kartenmaterial, Maßstäbe, Darstellungen - -
Anwendung von GPS - -
Dokumentation, Qualitätssicherung - -
Auswahl von Notlandeflächen, Notverfahren - -
Abstände zu Hindernissen, insbesondere Freileitungen