(1) Im Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Vorgehensweisen bei der Durchführung von Dämmarbeiten zu unterscheiden, - 2.
die Ausführung von Kundenaufträgen unter Beachtung von Herstellerinformationen, technischen Richtlinien und Normen zu planen, - 3.
Aufmaße normgerecht aus Plänen zu erstellen, - 4.
Auswahl und Anwendung von Prüfverfahren für Untergründe zu beschreiben und vorgegebene Situationen auszuwerten und zu bewerten, - 5.
vorgegebene bauliche Gegebenheiten zu bewerten, - 6.
Werkstoffe, insbesondere Beschichtungsstoffe, und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen für Dämmarbeiten sowohl unter technischen, ökologischen, ökonomischen als auch gestalterischen Gesichtspunkten zu unterscheiden und auszuwählen, - 7.
den Einbau von Dämm- und Trennschichten zu erläutern, - 8.
Unterdeckenbekleidungen, Deckenbekleidungen sowie Wände zu unterscheiden und auszuwählen, - 9.
Konstruktionen für technische und gestalterische Anforderungen für Dämmarbeiten zu unterscheiden, auszuwählen sowie deren Herstellung und Einbau zu erklären, - 10.
Brand- und Schallschutzkonstruktionen einschließlich der Anschlüsse zu unterscheiden, auszuwählen und deren Herstellung zu erklären, - 11.
den Einsatz von Entkopplungsmaterialien und Putzträgern zur Überbrückung unterschiedlicher Bauteile darzustellen und - 12.
die Montage von Stuck- und Dekorelementen darzustellen.
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten.