§ 12 MaßschuhmAusbV - Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Maßschuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.