(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Maßschuhe oder - b)
Schaftbau und
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, - 2.
Entwerfen von Grundmodellen, - 3.
Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen, - 4.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 5.
Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken, - 6.
Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, - 7.
Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten und - 8.
Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:
- 1.
Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen, - 2.
Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen, - 3.
Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen und - 4.
Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:
- 1.
Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen, - 2.
Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen, - 3.
Vorrichten von Schaftteilen und - 4.
Montieren von Schaftteilen.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Verkaufen von Dienstleistungen und Waren, - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und - 9.
Nachhaltigkeit.