§ 19 MinStG - Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.