Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
- 1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern, - 2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie - 3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.