MinStG - Mindeststeuergesetz
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1Anwendungsbereich
- Abschnitt 2Begriffsbestimmungen
- Teil 2Ergänzungssteuer
- Abschnitt 1Primärergänzungssteuer
- Abschnitt 2Sekundärergänzungssteuer
- § 11 MinStG - Umfang der Besteuerung der Geschäftseinheit
- § 12 MinStG - Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge
- § 13 MinStG - Besonderheiten bei transparenten Einheiten
- § 14 MinStG - Besonderheiten bei Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung
- Teil 3Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts
- Abschnitt 1Grundlagen der Mindeststeuer-Gewinnermittlung
- Abschnitt 2Ermittlungsgrundsätze und Anpassungen
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- § 18 MinStG - Hinzurechnungen und Kürzungen
- § 19 MinStG - Gesamtsteueraufwand
- § 20 MinStG - Dividendenkürzungsbetrag
- § 21 MinStG - Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
- § 22 MinStG - Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen
- § 23 MinStG - Asymmetrische Fremdwährungsgewinne oder Fremdwährungsverluste
- § 24 MinStG - Bilanzierungs- und Bewertungsfehler eines vorangegangenen Geschäftsjahres; Änderungen der Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden
- § 25 MinStG - Korrekturposten Pensionsaufwand
- § 26 MinStG - Gruppeninterne Finanzierungsvereinbarungen
- § 27 MinStG - Steuerliche Zulagen
- § 28 MinStG - Marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen
- § 29 MinStG - Behandlung steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen an bestimmten steuertransparenten Einheiten
- Unterabschnitt 2Sektorspezifische Gewinnermittlung
- § 30 MinStG - Ausnahme für Gewinne oder Verluste aus dem internationalen Seeverkehr
- § 31 MinStG - Behandlung von Vergütungen auf besondere Instrumente bei Kreditinstituten und Versicherern
- § 32 MinStG - Behandlung bestimmter Versicherungserträge
- § 33 MinStG - Ausschluss von Aufwendungen bei fondsgebundenen Versicherungen
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 3Wahlrechte bei der Gewinnermittlung
- § 34 MinStG - Aktienbasierte Vergütungen
- § 35 MinStG - Anwendung der Realisationsmethode
- § 36 MinStG - Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
- § 37 MinStG - Konsolidierung
- § 38 MinStG - Steuerpflicht von Portfoliodividenden
- § 39 MinStG - Steuerpflicht von Gewinnen oder Verlusten bei Eigenkapitalbeteiligungen
- § 40 MinStG - Symmetrische Behandlung qualifizierter Währungsgewinne oder qualifizierter Währungsverluste bei Nettoinvestitionen in einen Geschäftsbetrieb
- § 41 MinStG - Qualifizierte Sanierungserträge
- Abschnitt 4Aufteilung von Gewinnen und Verlusten bei Betriebsstätten und transparenten Einheiten
- Teil 4Ermittlung der angepassten erfassten Steuern
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Anpassungen der erfassten Steuern
- § 47 MinStG - Hinzurechnungen
- § 48 MinStG - Kürzungen
- § 49 MinStG - Zurechnung erfasster Steuern zu anderen Geschäftseinheiten
- § 50 MinStG - Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern
- § 51 MinStG - Mindeststeuer-Verlustwahlrecht
- § 52 MinStG - Nachträgliche Anpassungen und Änderungen der erfassten Steuern
- Teil 5Ermittlung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags
- Abschnitt 1Ermittlung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags
- Unterabschnitt 1Grundsätze und Besonderheiten
- Unterabschnitt 2Zusätzlicher laufender Steuererhöhungsbetrag
- Abschnitt 2Substanzbasierter Freibetrag
- § 58 MinStG - Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags
- § 59 MinStG - Berücksichtigungsfähige Beschäftigte und berücksichtigungsfähige Lohnkosten
- § 60 MinStG - Berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte
- § 61 MinStG - Anwendung des substanzbasierten Freibetrags in Sonderfällen
- § 62 MinStG - Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags in einem Übergangszeitraum
- Abschnitt 1Ermittlung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags
- Teil 6Unternehmensumstrukturierungen und Beteiligungsstrukturen
- Abschnitt 1Ermittlung der Umsatzgrenze in Sonderfällen
- Abschnitt 2Veränderungen der Unternehmensgruppe
- Abschnitt 3Besondere Beteiligungsstrukturen
- Teil 7Besonderheiten bei obersten Muttergesellschaften, Ausschüttungssystemen und Investmenteinheiten
- Abschnitt 1Besonderheiten bei obersten Muttergesellschaften
- Abschnitt 2Ausschüttungssysteme
- Abschnitt 3Besonderheiten bei Investmenteinheiten
- Teil 8Administration
- Abschnitt 1Mindeststeuer-Bericht
- Abschnitt 2Wahlrechte
- Abschnitt 3Safe-Harbour-Regelungen
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen
- Unterabschnitt 3Safe-Harbour-Regelung bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer
- Teil 9Übergangsregelungen
- Abschnitt 1Erstmalige Steuerpflicht
- Abschnitt 2Untergeordnete internationale Tätigkeit
- Abschnitt 3Zeitlich befristete Übergangsregelungen
- § 84 MinStG - Verwendung länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmensgruppen (CbCR-Safe-Harbour)
- § 85 MinStG - Besonderheiten bei bestimmten Einheiten
- § 86 MinStG - Ausschluss von bestimmten Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebieten
- § 87 MinStG - Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour
- § 88 MinStG - Übergangsregelungen bei gemischter Hinzurechnungsbesteuerung
- § 89 MinStG - Sekundärergänzungssteuerbetrag-Safe-Harbour
- Teil 10Nationale Ergänzungssteuer
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Besonderheiten
- Teil 11Besteuerungsverfahren und sonstige Bestimmungen
- Abschnitt 1Besteuerungsverfahren
- Abschnitt 2Bußgeldvorschriften, Ermächtigungen und Anwendungsvorschriften