Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
- 1.
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; - 2.
die Zahl der gültigen Stimmen; - 3.
die Zahl der ungültigen Stimmen; - 4.
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen; - 5.
die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder; - 6.
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.