(1) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete:
- 1.
Staats- und Europarecht, - 2.
Verwaltungsrecht, - 3.
bürgerliches Recht, - 4.
Volkswirtschaftslehre, - 5.
Haushalts- und Kassenwesen, - 6.
Betriebswirtschaftslehre, - 7.
Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht, - 8.
Besoldungs- und Versorgungsrecht, - 9.
Reise- und Umzugskostenrecht, Travel Management, - 10.
Arbeits- und Tarifrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts, des Rechts der schwerbehinderten Menschen und des Gleichstellungsrechts, - 11.
Infrastruktur- und Facility-Management, - 12.
Wehrersatzrecht und Personalgewinnung, - 13.
Organisation, - 14.
Beschaffung, - 15.
Informationstechnik, - 16.
Kommunikation und Kooperation, - 17.
Psychologie und Soziologie sowie - 18.
Arbeits- und Lerntechniken.
(2) Die Inhalte der Lehrgebiete werden interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert vermittelt. Die Vermittlung kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.