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Gesetze
MPAFHBundV
Gesetze
MPAFHBundV - Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 MPAFHBundV - Geltungsbereich
§ 2 MPAFHBundV - Studienziele
§ 3 MPAFHBundV - Akademischer Grad
§ 4 MPAFHBundV - Zulassung
Abschnitt 2
Studienordnung
§ 5 MPAFHBundV - Dauer des Studiums, Freistellung
§ 6 MPAFHBundV - Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 7 MPAFHBundV - Studieninhalte, Module
§ 8 MPAFHBundV - Leitung des Studiums
§ 9 MPAFHBundV - Modulkoordination
Abschnitt 3
Masterprüfung
§ 10 MPAFHBundV - Prüfungsamt
§ 11 MPAFHBundV - Prüfende, Prüfungskommissionen
§ 12 MPAFHBundV - Modulprüfungen
§ 13 MPAFHBundV - Masterarbeit
§ 14 MPAFHBundV - Mündliche Verteidigung der Masterarbeit
§ 15 MPAFHBundV - Bewertung der Prüfungen
§ 16 MPAFHBundV - Fernbleiben, Rücktritt
§ 17 MPAFHBundV - Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 MPAFHBundV - Wiederholung von Prüfungen
§ 19 MPAFHBundV - Bestehen der Masterprüfung, Gesamtnote
§ 20 MPAFHBundV - Urkunden
§ 21 MPAFHBundV - Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 4
Berufspraktische Einführung
§ 22 MPAFHBundV - Berufspraktische Einführung
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 23 MPAFHBundV - Gasthörerinnen und Gasthörer
§ 24 MPAFHBundV - Übergangsregelung