(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen. In jedem Modul ist eine Prüfung abzulegen.
(2) Modulprüfungen werden insbesondere durchgeführt in Form von
- 1.
Klausuren, - 2.
mündlichen Prüfungen, - 3.
Vorträgen, - 4.
Präsentationen, - 5.
schriftlichen Ausarbeitungen oder - 6.
Sprachprüfungen.