1 | Beratung, Verkauf und Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | - a)
- Warenbereiche und Dienstleistungen im Musikfachhandel, insbesondere der Sortimente Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, unterscheiden
- b)
- Kunden über Sortimente im Ausbildungsbetrieb informieren
- c)
- Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren der Sortimente unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen
- d)
- Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren der Sortimente anwenden
- e)
- Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch erläutern
- f)
- Trends und innovative Ansätze beobachten sowie für die Sortimentsgestaltung und als Verkaufsargument nutzen
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1.2 | Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | - a)
- die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
- b)
- Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen
- c)
- durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und -bindung beitragen
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1.3 | Kommunikation mit Kunden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | - a)
- auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen
- b)
- auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- c)
- im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
- d)
- Fragetechniken einsetzen
- e)
- Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- f)
- auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- g)
- Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln und anwenden
- h)
- zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen
- i)
- Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten
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1.4 | Kundenberatung, Musikgeschichte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | - a)
- Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
- b)
- Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen
- c)
- Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und nutzen
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| | - d)
- in Verkaufs- und Beratungsgesprächen fachbezogene Waren vorführen und über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale informieren
- e)
- Epochen der Musikgeschichte bei der Beratung berücksichtigen
- f)
- Wissen über Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, bei Information und Beratung nutzen
- g)
- in Verkaufsgesprächen Aspekte der Notenlehre berücksichtigen
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1.5 | Kassieren und Kassenabrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | - a)
- Kassieranweisung beachten
- b)
- Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen
- c)
- Kaufbelege erstellen
- d)
- Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
- e)
- Ursachen für Kassendifferenzen feststellen
- f)
- Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
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1.6 | Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.6) | - a)
- Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit und -bindung anbieten
- b)
- an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirken, Kooperationspartner einbeziehen
- c)
- Kataloge und Nachschlagewerke für Beratung und Verkauf nutzen
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1.7 | Beschwerde, Reklamation und Umtausch (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.7) | - a)
- Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
- b)
- Beschwerde, Reklamation und Umtausch entgegennehmen und bearbeiten
- c)
- Beschwerde, Reklamation und Umtausch als Elemente einer kundenorientierten Geschäftspolitik nutzen
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1.8 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.8) | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten
- c)
- Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
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2 | Marketing und Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Werbemaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | - a)
- bei Werbemaßnahmen Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung unterscheiden
- b)
- Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der aktuellen Informations- und Werbemöglichkeiten in der Musikbranche einsetzen
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2.2 | Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | - a)
- Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen
- b)
- Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren
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2.3 | Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | - a)
- bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen
- b)
- Kunden Messeneuheiten und Produktneuentwicklungen vorstellen, verkaufsfördernde Maßnahmen für diese Produkte initiieren
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2.4 | Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4) | - a)
- Vertriebswege im Musikfachhandel sortimentsbezogen unterscheiden
- b)
- Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
- c)
- Einsatz von E-Commerce für das Unternehmen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
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2.5 | Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.5) | - a)
- Kunden über Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts im Musikfachhandel informieren
- b)
- Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Musik beachten
- c)
- über Lizenzen und Verwertungsgesellschaften informieren
- d)
- Kunden über die Folgen von Verstößen informieren
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2.6 | Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.6) | - a)
- Musikmarkt analysieren, nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigen
- b)
- Einflüsse externer Faktoren, insbesondere von Mode, Freizeit, Sport und Massenmedien, auf die Entwicklung von Musiktrends beurteilen
- c)
- bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- d)
- Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten auswerten und nutzen
- e)
- Vorschläge für betriebliche Marketingmaßnahmen entwickeln
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3 | Einkauf und Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Einkaufsplanung und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | - a)
- Bedarf an fachbezogenen Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln
- b)
- aktuelle und saisonale Einflüsse bei der Einkaufsplanung berücksichtigen
- c)
- Informations- und Bezugsquellen für die Beschaffung von Waren im Musikfachhandel nutzen, Recherchen, insbesondere in Datenbanken und Katalogen, durchführen
- d)
- Angebote einholen und vergleichen
- e)
- Waren im Musikfachhandel mittels unterschiedlicher Liefersysteme nach betrieblichen Vorgaben und rechtlichen Regelungen beschaffen
- f)
- Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
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3.2 | Wareneingang und Warenlagerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | - a)
- Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten
- b)
- Waren annehmen und dabei rechtliche Regelungen beachten
- c)
- Waren lagern und pflegen
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3.3 | Bestandskontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | - a)
- warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen
- b)
- Bestände kontrollieren, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- c)
- bei Inventuren mitwirken, rechtliche Regelungen beachten
- d)
- zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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3.4 | Warenwirtschaftssystem (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | - a)
- Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen
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| | - c)
- Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen
- d)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten
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4 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Preisbildung und Kalkulation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | - a)
- Elemente der Preisgestaltung erläutern
- b)
- Folgen von Preisänderungen darstellen
- c)
- Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen
- d)
- Nachlässe für bestimmte Gruppen prüfen
- e)
- Handelsspanne ermitteln, Auswirkungen von Preisbildung auf Gewinn und Absatz berücksichtigen
- f)
- Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen
- g)
- die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden; Preisbindung bei Verlagserzeugnissen berücksichtigen
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4.2 | Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | - a)
- Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen
- b)
- Hilfsmittel für Berechnungen nutzen
- c)
- Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen rechnerisch bearbeiten
- d)
- Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären
- e)
- Zahlungsvorgänge bearbeiten
- f)
- Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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4.3 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3) | - a)
- Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling im Betrieb als Informations- und Steuerungssystem erklären
- b)
- Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern
- c)
- betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen
- d)
- an der Erfolgsrechnung mitwirken
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4.4 | Unternehmerische Entscheidungsprozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.4) | - a)
- unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung darstellen
- b)
- Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unternehmerische Selbstständigkeit beurteilen
- c)
- Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen
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