MusikfachhAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
- § 1 MusikfachhAusbV - Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 MusikfachhAusbV - Dauer der Berufsausbildung
- § 3 MusikfachhAusbV - Struktur der Berufsausbildung
- § 4 MusikfachhAusbV - Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5 MusikfachhAusbV - Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 MusikfachhAusbV - Abschlussprüfung
- § 7 MusikfachhAusbV - Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 8 MusikfachhAusbV - Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 9 MusikfachhAusbV - Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
- § 10 MusikfachhAusbV - Zusatzqualifikationen
- § 11 MusikfachhAusbV - Prüfung der Zusatzqualifikationen
- Anlage 1 MusikfachhAusbV - (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
- Anlage 2 MusikfachhAusbV - (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin