(1) Das Gebiet des Biosphärenreservates wird in die Schutzzonen I, II und III gegliedert.
(2) Die Schutzzone I (Kernzone) ist Naturschutzgebiet von zentraler Bedeutung ohne wirtschaftliche Nutzung und umfaßt folgende Bereiche:
- 1.
das bisherige Naturschutzgebiet (NSG) Insel Vilm einschließlich der es umgebenden Wasserfläche von 100 m Breite mit Ausnahme der Siedlungsfläche, des Hafens und der Hafenzufahrt, - 2.
die Küstenrandzone des NSG Granitz zwischen östlichem Ortsrand von Binz (R 541082, H 603070) und Waldhalle bei Sellin (R 541416, H 603060) landseitig begrenzt durch eine Linie 100 m von der oberen Kliffkante und seewärts begrenzt durch eine Linie 100 m von der Mittelwasserlinie entfernt, - 3.
den Schwarzen See im NSG Granitz unter Einschluß der vermoorten Randbereiche und eines 100 m breiten umgebenden Waldstreifens, - 4.
das Kesselmoor "Große Wiese" im NSG Granitz unter Einschluß eines 100 m breiten umgebenden Waldstreifens, - 5.
das Kliff und die Laubwaldfläche im bisherigen NSG Zickersches Höft.
(3) Die Schutzzone II (Entwicklungs- und Pflegezone) ist Naturschutzgebiet von zentraler Bedeutung und umfaßt mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Bereiche der Schutzzone I die folgenden Bereiche:
- 1.
NSG Mönchgut mit den Teilflächen - a)
Südperd: N-Grenze ist der Weg am Fuß des Steilhangwaldes, Beginn bei R 541657, H 601691 ostwärts bis R 541698, H 601689; O- und S-Grenze 100 m seewärts parallel zum Ufer; W-Grenze ist Rand der Ortslage Thießow. - b)
Zicker: Die N-Grenze bildet die südliche Ortslagengrenze von Gager; östlich ab R 541486, H 602042 dem Feldweg folgend, der bei R 541548, H 602018 auf die Straße Gager - Groß Zicker trifft; dieser folgend bis Ortseingang Groß Zicker bei R 541507, H 601933, von dort die Ortslage unter Ausschluß des Siedlungsgebietes bis R 541490, H 601909, dem Zufahrtsweg zum Fischereihafen Groß Zicker folgend bis R 541500, H 601904; von dort läuft die O-Grenze entlang der Deichkrone bis R 541613, H 601828; weiter südwärts im Abstand von 50 m zum Campingplatzweg bis zur Zufahrtstraße zum Thiessower Hafen bei R 541639, H 601734; ca. 70 m entlang der Straße Lobbe - Thiessow, dann dem Thiessower Norddeich südwestwärts folgend bis R 541582, H 601687; weiter nordwestwärts entlang der Straße Thiessow - Klein Zicker bis R 541512, H 601772; nach W abbiegend und die Ortslage Klein Zicker unter Ausschluß des Siedlungsbereiches umfahrend, bei R 541597, H 601750 nach Osten abbiegend und ca. 100 m entlang der Oberkante des Kliffs bis R 541507, H 601751; von dort rechtwinklig zur Uferlinie bis 100 m vor der Küste bei R 541507, H 601738 verlaufend; weiter westwärts parallel zur Uferlinie bis R 541470, H 601735, von dort in gerader Linie west-nord-westwärts bis R 541273, H 601828 ca. 100 m vor der Südspitze des Zickerschen Höftes, weiter nord-westwärts das Zickersche Höft 100 m parallel zur Uferlinie umfahrend bis R 541323, H 602044 und von dort bis zur SW-Grenze der Ortslage Gager bei R 541327, H 602021 verlaufend. - Ausgenommen ist die unter (2) umgrenzte Fläche der Schutzzone I. - c)
Lobber Ort: Bisheriges Flächennaturdenkmal, Kliff mit Kliffranddüne und Strand zwischen R 541713, H 602167 im Südwesten und bis R 541753, H 602180 im Nordosten, einschließlich der Wasserfläche 100 m seewärts. - d)
Salzwiesen bei Middelhagen: Im Norden bildet die Westgrenze der Wiesenweg bei R 541520, H 602266 (etwa am westlichen Ortsende von Kleinhagen. N-Grenze ist die Dorfstraße Kleinhagen, O-Grenze der Deich parallel zur Straße Middelhagen - Lobe, dann die Acker-Grünland-Grenze bis R 541580, H 602161; weiter nach NW um den Haken herum im Abstand von 100 m parallel zum Ufer unter Abschneidung der Buchten über N und W zurück zum Ausgangspunkt (Wiesenweg s.o.). - e)
Schafberg bei Mariendorf: Die N-Grenze bildet die südliche Bebauungs- und Gartenlandgrenze von Mariendorf von R 541431, H 602266 über R 541463, H 602270, entlang des Kliffs bis R 541509, H 602293. Die O- und SO-Grenze verläuft am Fuße des Schafsberges (Feldweg und Minikliff) bis R 541484, H 602272, südostwärts entlang der Westgrenze des Siedlungsgeländes bis R 541492, H 602254 am Boddenufer; die S- und SO-Grenze bildet eine 100 m seewärts uferparallele Linie in der Hagenschen Wiek. - f)
Nordperd: Im N am Fuße des Kliffs bei R 541870, H 602453 beginnend, verläuft die Grenze rechtwinklig zur Uferlinie bis 100 m seewärts (R 541879, H 602468); von dort parallel zur Küste im Uhrzeigersinn um das Göhrensche Höft herum bis R 541843, H 602359; von dort rechtwinklig zur Uferlinie bis R 541838, H 602370 an der Küste. Hier ein bereits bestehendes NSG "Trockenrasen und Kliffranddüne" einschließend mit den weiteren Eckkoordinaten: R 541836, H 602383; R 541852, H 602392; R 541865, H 602388; R 541870, H 602376. Weiter ostwärts entlang der Grenze Siedlungsfläche - Hangwald bis R 541909, H 602396; von dort nach N und NW entlang der Waldgrenze dem Weg folgend unter Abschneidung der Höhe 60,7 bis an den Steilhang bei R 541886, H 602438. Weiter nordwestwärts entlang der Südgrenze des Steilhangwaldes bis zum Ausgangspunkt. - g)
Göhrener Litorinakliff und Baaber Heide: im NO bei R 541583, H 602545 beginnend verläuft die Grenze süd- und ostwärts entlang der Straße Baabe - Göhren (F 196); bei R 541696, H 602437 südwärts entlang des Waldweges bis zur Wald- und Gemeindegrenze Göhren/Middelhagen, dieser westwärts folgend bis R 541525, H 602426, weiter nach N an den Waldrand (R 541421, H 602435), diesem nach NW folgend entlang des Wald-Feldweges bis an den Entwässerungsgraben bei R 541482, H 602453, daran entlang nach N bis an die Gemeindegrenze Baabe/Middelhagen bei R 541486, H 602472. Dieser ostwärts folgend bis an die Waldgrenze nach N abbiegend entlang der Gemeindegrenze Baabe/Göhren bis zur Straße von Baabe zur Baaber Bek, hier nach O schwenkend entlang der Gemeinde- und Ortslagengrenze von Baabe bis an den Ausgangspunkt an der F 196 zurück. - h)
Having und Reddevitzer Höft: Im NO verläuft die Grenze vom Auslauf der Baaber Bek bei R 541560, H 602525 nach S am äußeren Deichfuß bis an den Fuß des Hochlandkerns am Hohlweg nach Alt-Reddevitz; von hier nach O am Fuß des Hochlandes entlang bis zum Alt-Reddevitz/Herzogsgrab-Weg, weiter entlang des Hohlweges westlich der Mülldeponie bis R 541500, H 602379; von hier westwärts entlang der 20-m-Höhenlinie bis an die Kliffkante im NW des Zeltplatzes Alt-Reddevitz (R 541400, H 602378); westwärts weiter an der oberen Steilhangkante entlang unter Einschluß des Waldgebietes am Reddevitzer Höft, letzteres an der Steilhangkante umfahrend und weiter ostwärts bis zu dem Gehöft bei R 541238, H 602254; von hier rechtwinklig zur Uferlinie bis 100 m vor der Küste bei R 541248, H 602244 verlaufend. Seeseitig führt die NSG-Grenze von dort nach W parallel zum Ufer (100 m Abstand) bis zum Reddevitzer Höft (R 540959, H 602162); von dort nordwärts in gerader Linie bis R 540969, H 602352 südöstlich Neu Reddevitz 100 m vor der Küste; von hier rechtwinklig zur Uferlinie bis zur oberen Kliffkante (R 540980, H 602355); nach S und O entlang der Steilhangkante des Neu-Reddevitzer Höfts bei R 541045, H 602327, hier nach N abbiegend und entlang der Kliffkante bis R 541130, H 60246; von hier entlang der W- und N-Grenze des Gobbiner Burgwall-Waldes bis R 541147, H 602438, weiter nach W entlang der Acker-Grünlandgrenze und deren gedachter Verlängerung bis zur SO-Ecke des Waldstückes bei R 541090, H 602438; dessen S- und W-Grenze folgend bis R 541077, H 602453, von hier in gerader Linie nach NO bis an den Feldweg bei R 541098, H 602498, weiter nach W bis R 541082, H 602507, von dort nach NO bis R 541098, H 602526, hier nach O abbiegend bis R 541112, H 602518, weiter nach SW bis an den Waldrand bei R 541100, H 602497, diesem und der gedachten Verlängerung über den Höhenkamm bis an die Acker-Röhrichtgrenze bei R 541146, H 602475 folgend, von dort nach NO entlang dieser Grenze (Kliffkanten, Acker-Röhrichtgrenze, Waldrand) bis zum Punkt R 541230, H 602515 an der Lanckener Bek, diese in gerader Linie nach O überquerend bis an die Seedorfer Dorfstraße (R 541253, H 602515). Die Ortslage Seedorf nach S und O umfahrend verläuft die Grenze weiter entlang des Waldrandes am Weißen Berg bis R 541273, H 602514, nach N weiter entlang des Waldweges bis R 541273, H 602532, dort nach O abbiegend bis R 541332, H 602540, weiter südwärts entlang des Westrandes des Waldstückchens bis R 541331, H 602528, von dort weiter nach O bis R 541368, H 602531 am Nordrand des Steilhangwaldes, weiter nach N bis R 541371, H 602541, von dort ostwärts bis R 541383, H 602541, nach N bis R 541382, H 602552, weiter nach NW bis R 541368, H 602572, ostwärts bis R 541380, H 602575, weiter nach SO bis an den Feldweg bei R 541402, H 602565. Von hier folgt die NSG-Grenze dem Weg, der das Waldstück westlich von Moritzdorf durchquert, bis an den Hohlweg bei R 541435, H 602547; nach S dem Weg zur Gaststätte Moritzburg folgend führt die Grenzlinie südlich daran vorbei und erreicht an der Südgrenze der Ortslage Moritzdorf das Westufer der Baaber Bek bei R 541454, H 602527, von hier zum Ausgangspunkt am Ostufer der Baaber Bek verlaufend.
- 2.
NSG Neuensiener und Selliner See mit den Teilflächen: - a)
Westufer des Selliner Sees: Die NSG-Grenze quert die Baaber Bek bei H 602545, verläuft am Westufer nach N bis R 541468, H 602566, von dort westwärts bis an die Acker-Grünlandgrenze, diese nordwärts bis an die Straße Moritzdorf - Altensien bei R 541447, H 602630, diese weiter bis Altensien, hier am östlichen Ortsrand vorbei und entlang der Straße Altensien - Sellin bis R 541395, H 602787; von hier weiter nach O entlang der Bebauungs- und Gartenlandgrenze südlich der Bäderstraße F 196 bis R 541452, H 602781 am Nordufer des Sees. Von hier verläuft die NSG-Grenze nach S seeseitig im Abstand von 50 - 150 m vom Ufer bis zum Ausgangspunkt an der Baaber Bek zurück. - b)
Neuensiener See: Die NSG-Grenze verläuft von der Seedorfer Brücke nach NW an der Acker-Grünlandgrenze entlang bis zum Deich, von dort weiter am Entwässerungsgraben entlang bis R 541134, H 602627; weiter unmittelbar nördlich des Gehöftes Zarnekow vorbei direkt nach W bis R 541102, H 602627, dann den Fußweg entlang (zunächst nach NO, dann nach NW an der Acker-Grünlandgrenze) bis R 541095, H 602683. Von hier führt die NSG-Grenze direkt nach N zum nächsten Graben, diesen dann entlang nach ONO bis an den Weg von Lancken-Granitz zum Schöpfwerk, 150 m diesen Weg entlang bis zum Wirtschaftsweg nach SW und diesen bis zum nächsten Graben, dann den Graben entlang bis R 541156, H 602666 nach SO. Von hier verläuft die Grenze gerade nach NO bis R 541170, H 602676 an den o.g. Schöpfwerksweg und diesen entlang bis zum Deich, der nach O verlaufend die N-Grenze des Gebietes bildet bis R 541287, H 602687, wo er in den Wirtschaftsweg nach Neuensien übergeht. Dieser Weg und weiterhin die Acker-Grünlandgrenze, später die Neuensiener-Seedorfer Landstraße bilden die O-Grenze des NSG bis zur o.g. Seedorfer Brücke. - c)
Hügel bei Neuensien: Das NSG wird durch folgende Koordinaten begrenzt: R 541341, H 602632; R 541335, H 602617; R 541320, H 602623; R 541325, H 602652.
- 3.
NSG Granitz Die Grenze des NSG verläuft vom östlichen Ortsende von Binz bei R 541080, H 603070 nordwärts bis 100 m vor der Küste, von hier ostwärts parallel zur Uferlinie bis R 541468, H 603008, von dort senkrecht zur Uferlinie bis an den Strand und entlang der unteren Steilhangkante bis R 541542, H 602907 den Steilhang empor bis an die Siedlungsgrenze, dieser im NW von Sellin folgend entlang des Friedhofes bis R 541475, H 602857. Weiter westwärts folgt die Grenze dem Waldweg und der Waldrand, der bei R 541407, H 602844 auf die Kleinbahnlinie nach Binz trifft, dieser folgend bis R 541250, H 602877, dann weiter am Waldrand entlang bis an die Straße von Lancken-Granitz zum Jagdschloß Granitz, dann weiter der Gemeindegrenze Binz/Lancken-Granitz und später dem Waldrand folgend unter Einschluß dreier in unmittelbarer Nähe des Waldrandes gelegener Kesselmoore bis an die F 196 und diese bis R 540946, H 602720 entlang. Von diesem Punkt schwenkt die Grenze nach N entlang des Waldrandes bis R 540954, H 602775, weiter nach NO durch den Hohlweg und entlang der Gemeindegrenze Zirkow/Binz, bis diese auf die Straße nach Binz bei R 540985, H 602880 trifft; dieser folgt die NSG-Grenze nordwärts. Ab R 541001, H 602906 verläuft sie an der Linie Bungalow-Siedlung/Waldrand bis R 541040, H 602965, weiter nach NO entlang des Waldrandes, das Siedlungsgebiet bei R 541075, H 603012; R 541055, H 603004; R 541056, H 603018; R 541034, H 603022 umfahrend; weiter bis an die Ortsgrenze von Binz bei R 541009, H 602995, dieser nach N entlang des Waldrandes bis R 541028, H 603070, hier nach O abbiegend entlang der Grenze Ortslage Binz/Waldrand bis zum Ausgangspunkt am östlichen Ortsende von Binz. - 4.
NSG Quellsumpf Ziegensteine bei Groß Stresow Im O werden die Ziegensteine eingeschlossen, die S-Grenze bildet der Waldrand bis R 540879, H 602590, von dort nordwärts am Waldrand entlang bis R 540879, H 602604 und von hier den Waldweg Stresow-Ziegensteine zum Ausgangspunkt zurück. - 5.
NSG Goor-Muglitz mit den Teilflächen - a)
Muglitzer Boddenufer: Das NSG erstreckt sich am Boddenufer zwischen R 540614, H 602440 und R 540686, H 602496. Landseitige Begrenzung ist der Uferweg Muglitz/Stresow, seeseitig ist es eine uferparallele Linie im Abstand von 100 m zum Ufer. - b)
Freetzer Niederung und Goor: Im O verläuft die NSG-Grenze rechtwinklig zum Boddenufer bei R 540573, H 602442 bis 100 m vor der Küste, weiter in uferparalleler Linie bis R 540330, H 602463, von dort in gerader Linie auf das Ufer zu und weiter nordostwärts entlang der Grenze des bebauten Geländes bis R 540343, H 602485. Von hier schwenkt die NSG Grenze nach O südlich des Friedhofes entlang des Waldrandes bis Kollhof (R 540475, H 602472); von dort in gerader Linie nach NO einen Entwässerungsgraben querend bis an einen zweiten bei R 540480, H 602481; diesem nach O folgend und bei R 540488, H 602484 ost-nordostwärts entlang eines Grabens und in gerader Linie bis an die SO-Grenze der Siedlung Freetz und den Waldrand (R 540508, H 602496). Weiter verläuft die Begrenzung nach SO entlang des Waldrandes bis R 540533, H 602479, von hier im rechten Winkel zum Waldrand dem Wirtschaftsweg folgend bis R 540517, H 602477; von hier nach SW den Kopfweidengraben entlang bis an die Acker-Grünlandgrenze bei R 540514, H 602469, von hier der oberen Kliffkante in Richtung Muglitzer Ort folgend bis zum Ausgangspunkt.
- 6.
NSG Wreechener See Im Osten verläuft die NSG-Grenze vom Ortsausgang Wreechen entlang der Straße nach Neukamp bis R 459529, H 602395; von hier westwärts abbiegend entlang der Grünland-Siedlungsgrenze bzw. der Acker-Grünlandgrenze bis R 459413, H 602232, von hier das Grünland in nördlicher Richtung querend, bei R 459412, H 602241 der Acker-Grünlandgrenze nach ONO bis R 459449, H 602255 folgend und von hier nach N bis an die Siedlung Glowitz. Weiter führt die Reservatsgrenze südlich und östlich um die Ortschaft herum, verläuft dann nach NO entlang der oberen Kliffkante bis R 459486, H 602305, führt dann nach N und später nach W und wieder N entlang der Acker-Grünlandgrenze bis an den Weg (R 459437, H 602343), der in N-S Richtung eine vom Seeufer vorspringende Wiesenniederung quert. Die Grenze folgt dem Weg ca. 80 m, verläuft dann weiter nach O, NO und später wieder O entlang der Acker-Grünlandgrenze bis R 459492, H 602397; von hier in östlicher Richtung einen Graben und eine schmale Grünlandsenke bis R 459505, H 602400, weiter nach S schwenkend entlang des Wirtschaftsweges bis an das Kliff bei R 459503, H 602381; von hier der oberen Kliffkante folgend zum Ausgangspunkt zurück (südlicher Ortsausgang von Wreechen). - 7.
NSG Insel Vilm Siedlungsbereich, Hafen und Hafenzufahrt.
(4) Die Schutzzone III (Zone der harmonischen Kulturlandschaft) ist Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung und umfaßt alle nicht in den Absätzen 2 und 3 genannten Flächen.
(5) Die Grenzen der Schutzzonen sind in den in § 2 Abs. 3 genannten Karten eingetragen.