Die Vorschriften dieser Verordnung über die zulässige Miete für Wohnungen gelten entsprechend für einzelne Wohnräume, die selbständig vermietet werden, und für Wohnungen, die auf Grund eines dem Mietverhältnis ähnlichen entgeltlichen Nutzungsverhältnisses, insbesondere eines genossenschaftlichen Nutzungsverhältnisses, überlassen werden.
Anwälte zum NMV 1970
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
38400 Puerto de la Cruz
Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
1050-119 Lissabon