Die Eintragung im Urkundenverzeichnis enthält folgende Angaben:
- 1.
das Datum und den Ort oder die Orte der Beurkundung oder der sonstigen Amtshandlung (§ 10), - 2.
die Amtsperson (§ 11), - 3.
die Beteiligten (§ 12), - 4.
den Geschäftsgegenstand (§ 13), - 5.
die Urkundenart (§ 14), - 6.
gegebenenfalls Angaben zu Ausfertigungen (§ 15), - 7.
gegebenenfalls weitere Angaben zu Verfügungen von Todes wegen (§ 16) und - 8.
gegebenenfalls sonstige Angaben (§ 17).