Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Abschlussprüfung und die Prüfung der Zusatzqualifikationen bei der beim Bundesverwaltungsamt errichteten zuständigen Stelle in den folgenden Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes:
- 1.
Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung, - 2.
Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement, - 3.
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, - 4.
Geomatiker und Geomatikerin sowie - 5.
Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation.