ÖDAPrV - Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
- § 2 ÖDAPrV - Errichten der Prüfungsausschüsse
- § 3 ÖDAPrV - Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- § 4 ÖDAPrV - Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
- § 5 ÖDAPrV - Zusammensetzung der Prüferdelegation
- § 6 ÖDAPrV - Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
- § 7 ÖDAPrV - Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
- § 8 ÖDAPrV - Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 9 ÖDAPrV - Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung
- § 10 ÖDAPrV - Antragsformular
- § 11 ÖDAPrV - Antrag auf Zulassung
- § 12 ÖDAPrV - Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
- § 13 ÖDAPrV - Entscheidung über die Zulassung
- § 14 ÖDAPrV - Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
- Unterabschnitt 3Durchführung der Abschlussprüfung
- § 15 ÖDAPrV - Gliederung der Abschlussprüfung
- § 16 ÖDAPrV - Leitung der Abschlussprüfung
- § 17 ÖDAPrV - Prüfungsaufgaben
- § 18 ÖDAPrV - Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
- § 19 ÖDAPrV - Nichtöffentlichkeit
- § 20 ÖDAPrV - Nachteilsausgleich
- § 21 ÖDAPrV - Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
- § 22 ÖDAPrV - Aufsicht
- § 23 ÖDAPrV - Ausweispflicht und Belehrung
- § 24 ÖDAPrV - Prüfungsprotokoll
- § 25 ÖDAPrV - Täuschungshandlung
- § 26 ÖDAPrV - Ordnungsverstoß
- § 27 ÖDAPrV - Rücktritt von der Abschlussprüfung
- § 28 ÖDAPrV - Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
- § 29 ÖDAPrV - Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
- Unterabschnitt 4Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
- § 30 ÖDAPrV - Bewertungsschlüssel
- § 31 ÖDAPrV - Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
- § 32 ÖDAPrV - Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
- § 33 ÖDAPrV - Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
- § 34 ÖDAPrV - Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 35 ÖDAPrV - Bekanntgabe von Bewertungen
- Unterabschnitt 5Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 40 ÖDAPrV - Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 41 ÖDAPrV - Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 42 ÖDAPrV - Bescheinigung über das Bestehen
- § 43 ÖDAPrV - Prüfungszeugnis
- § 44 ÖDAPrV - Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
- § 45 ÖDAPrV - Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
- Unterabschnitt 7Wiederholung der Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
- Abschnitt 3Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4Schlussbestimmung