Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für
1.wissenschaftliche Stellungnahmen
zum Herstellungsverfahren, zur Qua-
lität, zur therapeutischen Wirksam-
keit oder Unbedenklichkeit des Arz-
neimittels
260 bis
22 000 Euro,
2.selbständige Beratungen und deren
Vor- und Nachbereitung
68 Euro
je Mitarbeiter
pro Stunde,
3.nicht einfache schriftliche Auskünfte100 Euro,
4.Bescheinigungen, Zweitschriften und
Beglaubigungen
50 Euro,
5.Zertifizierung einer Chargenprüfung
für Chargen, die nicht nach § 32 Ab-
satz 1 Satz 1 des Arzneimittelgeset-
zes freigegeben sind
die in § 5
Absatz 1
vorgesehene
Gebühr,
6.Zertifikate für Chargen, die nach § 32
Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelge-
setzes freigegeben worden sind
50 Euro,
7.Testung eines Plasmapools
a)je NAT-Marker80 Euro,
b)Virusserologie einschließlich ei-
nes NAT-Markers
100 Euro,
8.Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand gemäß § 32 des Verwaltungs-
verfahrensgesetzes
200 Euro.