Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass
- 1.
sie zuverlässig funktionieren, - 2.
sie sich bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden lassen, - 3.
sie ausreichend genau dosieren und verteilen, - 4.
sie sich sicher befüllen lassen, - 5.
sie gegen Verschmutzung so gesichert sind, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird, - 6.
Pflanzenschutzmittel nicht unbeabsichtigt austreten können, - 7.
der Vorrat an Behandlungsflüssigkeit leicht erkennbar ist, - 8.
sie sich leicht, genügend genau und reproduzierbar einstellen lassen, - 9.
sie ausreichend mit genügend genau anzeigenden Betriebsmesseinrichtungen ausgestattet sind, - 10.
sie sich vom Arbeitsplatz sicher bedienen, kontrollieren und sofort abstellen lassen, - 11.
sie sich sicher, leicht und völlig entleeren lassen, - 12.
sie sich leicht und gründlich reinigen lassen und - 13.
die jeweils zu ihrer Kontrolle erforderlichen Messgeräte einfach angeschlossen werden können.