Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang:
- 1.
die Anzeige der Prostitutionsveranstaltung und - 2.
der Ort der Prostitutionsveranstaltung.
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang: