§ 5 ProstStatV - Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen

Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang:

1.
die Anzeige der Prostitutionsveranstaltung und
2.
der Ort der Prostitutionsveranstaltung.