Bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Berichterstattung insbesondere zu erstrecken auf
- 1.
die Zusammensetzung der verdienten Bruttobeiträge, - 2.
das Ergebnis aus Kapitalanlagen und seine wesentlichen Komponenten, - 3.
Veränderungen der Deckungsrückstellung, - 4.
größere Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufwendungen für Versicherungsfälle, - 5.
wesentliche Komponenten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und - 6.
das sonstige versicherungstechnische Ergebnis, das Ergebnis aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft sowie das nichtversicherungstechnische Ergebnis.