Die Ausübung des Berufs der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten umfasst insbesondere
- 1.
folgende Tätigkeiten in Apotheken: - a)
die Herstellung von Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, und Tierarzneimitteln (Arzneimittel), - b)
die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln, - c)
die Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung einschließlich der erforderlichen Information und Beratung, - d)
die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation einschließlich der erforderlichen Information und Beratung, - e)
die Abgabe apothekenüblicher Waren einschließlich der erforderlichen Information und Beratung und die Erbringung apothekenüblicher Dienstleistungen, - f)
die Mitwirkung an Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern, - g)
die Nutzung digitaler Technologien und die Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen, - h)
die Mitwirkung an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie an der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoabwehr, - i)
die Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen und - j)
die Mitwirkung an der Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems,
- 2.
Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie, in Prüflaboratorien, im pharmazeutischen Großhandel, bei Behörden, bei Krankenkassen und bei Verbänden.