(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Schmiedefeuerstelle einrichten | - a)
- Schmiedefeuerarten unterscheiden
- b)
- Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellen
- c)
- Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellen
- d)
- Lederschutzbekleidung anlegen
- e)
- Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen
| 6 |
2 | Freiformschmieden und Wärmebehandlung | - a)
- Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellen
- b)
- Schmiederohlängen berechnen
- c)
- schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmen
- d)
- Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheiden
- e)
- Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellen
- f)
- Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstellen
- g)
- Härteverfahren Stählen zuordnen
- h)
- Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheiden
- i)
- Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassen
- j)
- Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen
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