1 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- b)
- Arbeitsplatz auftragsbezogen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen, betrieblichen Vorgaben und ergonomischen Anforderungen einrichten, unterhalten und räumen
- c)
- Halbzeug-, Normteil- und Fertigteilbedarfe ermitteln sowie Halbzeuge, Norm- und Fertigteile bereitstellen
- d)
- auftragsbezogene Arbeitszeiten und Materialeinsätze dokumentieren
- e)
- Auftragsanforderungen ermitteln und auf Umsetzbarkeit prüfen
- f)
- eigenen Arbeits-, Fertigungs- und Instandsetzungsumfang abschätzen, Arbeitsschritte planen sowie Zeitaufwand und personelle Unterstützung berücksichtigen
- g)
- Arbeitsabläufe unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, betrieblicher und terminlicher Vorgaben auch im Team planen
- h)
- auftragsbezogene Berechnungen, insbesondere von Materialbedarfen und Technologiedaten, durchführen
- i)
- Eingangskontrollen an verschlissenen Präzisionswerkzeugen durchführen
- j)
- Transportmittel sowie Hebezeuge auswählen, ihre Betriebssicherheit beurteilen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften einsetzen
- k)
- Präzisionswerkzeuge schutzverpacken, lagern und für den Versand vorbereiten
| 8 | |
| | - l)
- Schäden und Verschleiß analysieren sowie Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten festlegen
- m)
- Fertigungsvarianten prüfen, deren Wirtschaftlichkeit vergleichen, Ergebnisse darstellen und eine Variante auswählen
- n)
- Bedarfe an Verschleißteilen und Ersatzteilen ermitteln und Teile disponieren
- o)
- Werkzeuge, Schleif-, Polier- und Abrichtmittel sowie Betriebs- und Hilfsmittel auftragsbezogen auswählen, termingerecht anfordern, auf Verwendbarkeit prüfen und bereitstellen
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2 | Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Informationsquellen auswählen sowie Informationen aus analogen und digitalen Medien beschaffen, bewerten und nutzen
- b)
- Reparatur-, Betriebs-, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen, Kataloge, Tabellen, Diagramme, Mess- und Prüfprotokolle, Werkzeugdatenblätter und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
- c)
- technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- d)
- auftragsspezifische Informationen beschaffen, prüfen und umsetzen
- e)
- Daten und Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
- f)
- technische Sachverhalte darstellen und Protokolle anfertigen
- g)
- fremdsprachige Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
- h)
- Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
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| | - i)
- normgerechte Werkstück- und Werkzeugzeichnungen mit Stücklisten, mit Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie mit Oberflächenangaben erstellen
- j)
- betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen, bewerten und dokumentieren
- k)
- Informationen auch aus fremdsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
- l)
- Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situations- und adressatengerecht führen
- m)
- Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
- n)
- Kunden über Maßnahmen zur Wiederaufbereitung von Präzisionswerkzeugen beraten
- o)
- geschärfte Präzisionswerkzeuge an Kunden übergeben und über durchgeführte Arbeiten sowie Arbeitsergebnisse informieren
- p)
- Qualifikationsdefizite feststellen und beseitigen sowie berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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3 | Auswählen und Behandeln von Materialien (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffeigenschaften sowie deren Veränderungen beurteilen sowie Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe entsprechend ihrer Verwendung zuordnen, handhaben, lagern und entsorgen
- b)
- Wärme- und Oberflächenbehandlungsverfahren unterscheiden
- c)
- Halbzeuge, Norm- und Fertigteile auf Fehler, Oberflächengüte sowie Oberflächenschutz sichtprüfen
- d)
- Oberflächen für die Weiterverarbeitung, insbesondere zum Strahlen und Beschichten, vorbereiten
- e)
- Korrosionsschutzmittel und Konservierungsstoffe auftragen
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| | - f)
- Einfluss von Kohlenstoff, von Begleit- und Legierungselementen auf Gefüge und Werkstoffeigenschaften bei der Wärmebehandlung von Werkzeugstählen berücksichtigen
- g)
- Einfluss von Begleit- und Legierungselementen für die Verwendung als Schneidstoff beurteilen
| | 2 |
4 | Einrichten von Werkzeugmaschinen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen und von Werkzeugen sicherstellen
- b)
- Funktion von Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb von Werkzeugmaschinen prüfen sowie Sicherheitseinrichtungen nutzen
- c)
- Halbzeuge und Rohlinge unter Berücksichtigung von Form, Oberflächenbeschaffenheit und Werkstoffeigenschaften spannen und ausrichten
| 6 | |
| | - d)
- Technologiedaten an handgeführten und ortsfesten Maschinen sowie an Werkzeugmaschinen ermitteln und einstellen
- e)
- Programme für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen erstellen, eingeben, testen, ändern und optimieren
- f)
- Korrekturlauf durchführen sowie Werkzeugkorrekturwerte bestimmen und einstellen
| | 6 |
5 | Schärfen und Herstellen von Präzisionswerkzeugen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Normen, insbesondere Toleranznormen, und Verarbeitungsrichtlinien einhalten
- b)
- Halbzeuge durch Feilen, Bohren, Sägen, Drehen und Fräsen bearbeiten
- c)
- Halbzeuge durch Schleifen mit handgeführtem Vorschub bearbeiten
- d)
- Werkstücke aus gehärteten und ungehärteten Stählen sowie aus Hartstoffen durch Außenrundschleifen, durch Innenrundschleifen und durch Planschleifen bearbeiten
- e)
- Passungen normgerecht herstellen
- f)
- beim maschinellen Bearbeiten Maß-, Form- und Lagetoleranzen bis zum Grundtoleranzgrad IT 7 (IT – Internationale Toleranz nach DIN EN ISO 286 Teil 1 und 2) einhalten
- g)
- Fügeverbindungen aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen für das Verschrauben, Löten, Nieten und Kleben vorbereiten sowie Verschraubungen herstellen
| 24 | |
| | - h)
- Fügeverbindungen durch Löten, Nieten und Kleben herstellen und nachbehandeln
- i)
- Halbzeuge umformen, insbesondere richten
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6 | Instandhalten von Arbeits- und Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- Arbeits- und Betriebsmittel prüfen sowie Umfang von Instandhaltungsarbeiten abstimmen
- b)
- Wartungsarbeiten gemäß Wartungsanleitungen durchführen und dokumentieren
- c)
- Kühl- und Schmiermittel kontrollieren, die Prüfergebnisse dokumentieren sowie Korrekturmaßnahmen ergreifen
| | |
| | - d)
- Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, unter Berücksichtigung der Betriebs- und Entsorgungsvorschriften wechseln, auffüllen und lagern
- e)
- geometrisch unbestimmte Schneiden an Schleifkörpern in Bezug auf Schneidfähigkeit prüfen
- f)
- Schleifkörper abrichten und schärfen
- g)
- Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung feststellen
- h)
- Ursachen von Fehlern und Störungen durch Prüfen und Messen systematisch eingrenzen und bestimmen
- i)
- Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung beurteilen sowie Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen und dokumentieren
|
11 | |
7 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Prüfverfahren, Messwerkzeuge, Prüfmittel sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen
- b)
- Einsatzfähigkeit von digitalen und analogen Prüfmitteln gewährleisten
- c)
- digitale und analoge Prüfmittel einsetzen sowie Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren
- d)
- Möglichkeiten von systematischen und zufälligen Messfehlern berücksichtigen
- e)
- Funktionsmaße und Funktionalität von Präzisionswerkzeugen und Werkzeugsätzen prüfen
- f)
- Form- und Lagegenauigkeit von Werkstücken prüfen und Abweichungen messen
- g)
- Längen mit Strichmaßstab, Messschieber und Bügelmessschraube messen
- h)
- Winkel mit Lehren und mit Messmitteln prüfen
- i)
- Oberflächen auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen und Risse sichtprüfen
- j)
- Oberflächenbeschaffenheit mechanisch und optisch prüfen
- k)
- Härteprüfprotokolle beurteilen
- l)
- zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- m)
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
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| | - n)
- Fügeverbindungen auf Funktionalität und auf Maßgenauigkeit prüfen
- o)
- Oberflächenbeschaffenheit unter Beachtung ihrer Funktion beurteilen
- p)
- Präzisionswerkzeuge auf Rund- und Planlauf sowie Wuchtgüte prüfen
- q)
- Schneidengeometrien und Schneidenformen optisch prüfen
- r)
- Prüfergebnisse bewerten
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