- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 6 in Verbindung mit § 2, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
zum Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie - b)
Benennung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen in den drei Aufgabenstellungen,
- 2.
zum Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie - b)
Benennung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen in den drei Aufgabenstellungen,
- 3.
zum Prüfungsteil „Projektarbeit“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils, - b)
Benennung der Projektdokumentation nach § 13 Absatz 6 und Bewertung in Punkten und als Note, - c)
Benennung der Projektpräsentation nach § 13 Absatz 7 und Bewertung in Punkten und als Note, - d)
Benennung des Fachgespräches nach § 13 Absatz 8 und Bewertung in Punkten und als Note sowie - e)
Benennung der Projektarbeit nach § 13 unter Angabe des Themas und zusammengefasste Bewertung der Projektarbeit in Punkten und als Note,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 6.
die Gesamtnote in Worten, - 7.
Befreiungen nach § 14.