§ 13.04 RheinSchPersV 2023 - Besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimen Charakter
- 1.
Wer ein Fahrzeug auf Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter führt, benötigt hierfür eine besondere Berechtigung. - 2.
Jeder Bewerber muss mit Erfolg eine theoretische Prüfung nach ES-QIN (Teil I, Kapitel 3) abgelegt haben. - 3.
Die zuständige Behörde erteilt die besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter, nachdem festgestellt wurde, dass der Antragsteller die in Nummer 2 festgelegten Anforderungen erfüllt, und nachdem sie die Echtheit und Gültigkeit der vom Antragsteller gemäß § 13.01 Nummer 4 vorgelegten Unterlagen geprüft hat.