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SchuFV
Gesetze
SchuFV - Schuldnerverzeichnisführungsverordnung
Abschnitt 1
Das Schuldnerverzeichnis
§ 1 SchuFV - Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Abschnitt 2
Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 2 SchuFV - Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 3 SchuFV - Vollziehung von Eintragungsanordnungen
§ 4 SchuFV - Löschung von Eintragungen
Abschnitt 3
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 5 SchuFV - Einsichtsberechtigung
§ 6 SchuFV - Einsichtnahme
§ 7 SchuFV - Registrierung
§ 8 SchuFV - Abfragedatenübermittlung
§ 9 SchuFV - Informationsverwendung
§ 10 SchuFV - Ausschluss von der Einsichtnahme
§ 11 SchuFV - Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 12 SchuFV - Rechtsweg
§ 12a SchuFV - Evaluierung
§ 13 SchuFV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten