Leistungen aus dem Ausgleichsfonds sind vom Träger der Maßnahme beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales leitet die Anträge mit seiner Stellungnahme dem Beirat zu.
Anwälte zum SchwbAV 1988
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland
Rechtsanwältin Constanze Knaak
47652 Weeze
Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton
52525 Heinsberg