Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Anwälte zum SGB 1
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
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Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland