SGB 14 - Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Kapitel 1Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
- Abschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen
- § 4 SGB 14 - Anspruch auf Leistungen für Geschädigte
- § 5 SGB 14 - Grad der Schädigungsfolgen, Verordnungsermächtigung
- § 6 SGB 14 - Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
- § 7 SGB 14 - Anspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer
- § 8 SGB 14 - Konkurrenz von Ansprüchen
- § 9 SGB 14 - Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen
- § 10 SGB 14 - Antragserfordernis
- § 11 SGB 14 - Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen
- § 12 SGB 14 - Übernahme der Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen
- Abschnitt 2Entschädigungstatbestände
- Unterabschnitt 1Gewalttaten
- § 13 SGB 14 - Opfer von Gewalttaten
- § 14 SGB 14 - Gleichstellungen
- § 15 SGB 14 - Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
- § 16 SGB 14 - Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen
- § 17 SGB 14 - Versagung von Leistungen
- § 18 SGB 14 - Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
- § 19 SGB 14 - Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen
- § 20 SGB 14 - Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
- Unterabschnitt 2Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Unterabschnitt 3Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
- Unterabschnitt 4Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Unterabschnitt 1Gewalttaten
- Abschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen
- Kapitel 3Leistungsgrundsätze
- Kapitel 4Schnelle Hilfen
- Abschnitt 1Leistungen der Schnellen Hilfen
- Abschnitt 2Fallmanagement
- Abschnitt 3Traumaambulanz
- § 31 SGB 14 - Leistungen in einer Traumaambulanz
- § 32 SGB 14 - Psychotherapeutische Frühintervention
- § 33 SGB 14 - Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen
- § 34 SGB 14 - Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang
- § 35 SGB 14 - Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz
- § 36 SGB 14 - Fahrkosten
- § 37 SGB 14 - Vereinbarungen mit Traumaambulanzen
- § 38 SGB 14 - Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4Kooperationsvereinbarungen
- Kapitel 5Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- Abschnitt 1Leistungen und Nachweispflicht
- § 41 SGB 14 - Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- § 42 SGB 14 - Krankenbehandlung
- § 43 SGB 14 - Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung
- § 44 SGB 14 - Sachleistungsprinzip, Kostenbeteiligung
- § 45 SGB 14 - Nachweispflicht
- § 46 SGB 14 - Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche
- § 47 SGB 14 - Krankengeld der Sozialen Entschädigung
- § 48 SGB 14 - Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage
- § 49 SGB 14 - Zuschüsse bei Zahnersatz
- § 50 SGB 14 - Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung
- § 51 SGB 14 - Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- § 52 SGB 14 - Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung
- § 53 SGB 14 - Reisekosten
- Abschnitt 2Vergütung der Leistungserbringer
- Abschnitt 3Zuständigkeit und Datenübermittlung
- Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten
- Abschnitt 1Leistungen und Nachweispflicht
- Kapitel 6Leistungen zur Teilhabe
- § 62 SGB 14 - Leistungsumfang
- § 63 SGB 14 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 64 SGB 14 - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 65 SGB 14 - Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- § 66 SGB 14 - Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- § 67 SGB 14 - Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches
- § 68 SGB 14 - Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches
- § 69 SGB 14 - Wunsch- und Wahlrecht
- § 70 SGB 14 - Besonderheiten der Leistungsbemessung
- Kapitel 7Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Abschnitt 1Anspruch und Pflegebedürftigkeit
- Abschnitt 2Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Abschnitt 3Zuständigkeit und Erstattung
- Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten
- Kapitel 8Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit
- Kapitel 9Entschädigungszahlungen
- Abschnitt 1Entschädigungszahlungen an Geschädigte
- Abschnitt 2Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene
- Kapitel 10Berufsschadensausgleich
- Kapitel 11Besondere Leistungen im Einzelfall
- § 92 SGB 14 - Anspruch und Umfang
- § 93 SGB 14 - Leistungen zum Lebensunterhalt
- § 94 SGB 14 - Leistung zur Förderung einer Ausbildung
- § 95 SGB 14 - Leistungen zur Weiterführung des Haushalts
- § 96 SGB 14 - Leistungen in sonstigen Lebenslagen
- § 97 SGB 14 - Wunsch- und Wahlrecht
- § 98 SGB 14 - Besonderheiten der Leistungsbemessung
- Kapitel 12Überführung und Bestattung
- Kapitel 13Härtefallregelung
- Kapitel 14Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- Kapitel 15Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände
- Kapitel 16Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Kapitel 17Anpassung
- Kapitel 18Organisation, Durchführung und Verfahren
- Abschnitt 1Organisation und Durchführung
- Abschnitt 2Verfahren zur Prüfung des Leistungsanspruchs
- Abschnitt 3Weitere Regelungen
- Kapitel 19Bundesstelle für Soziale Entschädigung
- Kapitel 20Statistik und Bericht
- § 126 SGB 14 - Amtliche Statistik
- § 127 SGB 14 - Erhebungsmerkmale
- § 128 SGB 14 - Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung
- § 129 SGB 14 - Hilfsmerkmale
- § 130 SGB 14 - Stichtag für die Erhebungen
- § 131 SGB 14 - Auskunftspflicht, Übermittlung statistischer Daten
- § 132 SGB 14 - Bericht
- Kapitel 21Kostentragung
- Kapitel 22Übergangsvorschriften
- § 137 SGB 14 - Zeitlicher Geltungsbereich
- § 138 SGB 14 - Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Opfer von Gewalttaten
- § 139 SGB 14 - Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Kriegsopfer beider Weltkriege
- § 140 SGB 14 - Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Zivildienstgeschädigte
- § 141 SGB 14 - Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Geschädigte durch Schutzimpfungen oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe
- Kapitel 23Vorschriften zu Besitzständen
- Abschnitt 1Grundsätze und Leistungen
- § 142 SGB 14 - Grundsätze
- § 143 SGB 14 - Heil- und Krankenbehandlung
- § 143a SGB 14 - Wahrnehmung von Pflichten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
- § 144 SGB 14 - Geldleistungen
- § 145 SGB 14 - Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
- § 146 SGB 14 - Pflegeleistungen für Geschädigte
- § 147 SGB 14 - Pflegeausgleich bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege
- § 148 SGB 14 - Monatliche Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod
- Abschnitt 2Neufeststellungen und Anpassung
- Abschnitt 3Vertrauensschutz für die Absicherung gegen Krankheit
- Abschnitt 4Wahlrecht
- Abschnitt 5Anrechnung
- Abschnitt 6Kostentragung und Zuständigkeit
- Abschnitt 7Umsetzung
- Abschnitt 1Grundsätze und Leistungen