Das Kurzarbeitergeld beträgt
- 1.
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent, - 2.
für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozent
Anwälte zum SGB 3
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26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland