Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn
- 1.
er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, - 2.
er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, - 3.
Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen, - 4.
er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und - 5.
seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten.
Anwälte zum SGB 3
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland