Die Agentur für Arbeit hat Berufsorientierung durchzuführen
- 1.
zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl und - 2.
zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Anwälte zum SGB 3
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland